Frage
Eingeladen zum Jugendtag sind alle Jugendlichen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, unabhängig vom Familienstand. Auch die Konfirmandinnen und Konfirmanden des Jahres 2024 und alle Bezirksämter, Gemeindevorsteher, Jugendbetreuer und Jugendbetreuerinnen mit Partnern sind eingeladen.